Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der A 42, FR Dortmund, km 12,288 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 98 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Formular Anhörung

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