Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 159 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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