Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, Billhorner Brückenstraße, Höhe Zweibrückenstraße FR stadteinwärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 71 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung
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