Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hochheim am Main, auf der A 66, bei km 19,560, Ri. Wiesbaden begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 43 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät 124 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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