Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 216,950, Fahrtrichtung Karlsruhe-München Leonberg mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2. 3 D Messung dokumentierte  134 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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