Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Munster, B 71, Ortsdurchfahrt Alvern, VR Munster mit 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Heidekreis übersandt.

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