Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Cannstatter Straße, Schwanenplatztunnel mit 31 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messprotokoll ,Zeugen
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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