Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 29.03.2016 in 12057 Berlin, Nk. Grenzallee 7, Ri Dammweg um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitmessgerät, Messprotokoll, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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