Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, BAB 5, km 760,200, Karlsruhe-Basel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 42 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 102 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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