Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Ost, Cannstatter Straße, Höhe AWS, Ri. Am Neckartor die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h bei zulässigen 40 km/h. Mit Messgerät PoliScan F1 HP wurden 80 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung
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