Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Frankfurt am Main, Hügelstraße 212 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 52 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.

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