Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 19, Autobahnkreuz BAB 19/20, Kreuz Rostock in Rtg. Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 98 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Film, Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.

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