Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Frankfurt am Main, Friedberger Landstraße, Höhe “BGU” um 17 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 67 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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