Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Sulzbach (Taunus), auf der Bundesstraße B 8, Höhe MTZ, FR A 66 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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