Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 24,00 m in Bruchmühlbach, Waldmohr, A 6, in Höhe km 645,7, Gem. Bruchmühlbach, FR Saarbrücken wurde bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 31,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit  Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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