Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Kürten-Weiden, auf der B 506, Fahrtr. Bechen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 76 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit VDS digital und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandt.
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