Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Babenhäuser Landstraße, ggü. Haus Nr. 53, Richtung stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 86 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasermessung und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandte Formular Anhörung
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