Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hockenheim, auf der BAB 61, bei km 388,490, Speyer-Heilbronn um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung

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