Der Rotlichtverstoß in Frankfurt am Main, Hochstraße, Ecke Taubenstraße wurde mittels Messung mit Lasergerät und Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Vordruck Anhörung

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