Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Reutlingen, auf der Konrad-Adenauer-Straße / Eberhardstraße, von Tübingen in Richtung Pfullingen missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Rotlichtüberwachungsanlage, Traffiphot 3 mit Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Reutlingen übersandte Vordruck Anhörung
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