Der Rotlichtverstoß in Hamburg, Willy-Brandt-Straße / Rödingsmarkt, Richtungsfahrbahn St. Pauli wurde mittels Lasergerät mit Foto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeidirektion Lüneburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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