Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 88348, Bad Saulgau-Bolstern, L 280, von Ostrach nach Bolstern. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto 96 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Saulgau übersandte Vordruck Anhörung

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