Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weinsheim, auf der B 51, Gem. Weinsheim, in Höhe km 4,060, Fahrtrichtung Köln mit 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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