Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 101, FR Großenhain, 01609, Frauenhain mit 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 350 und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Meißen übersandt.
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