Der Abstandsverstoß erfolgte in Gärtringen, auf der BAB 81, bei km 603,2, Fahrtrichtung Singen. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h der erforderliche Abstand von 47,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”