Der erforderliche Abstand wurde  wurde in Rieste, auf der BAB 1, bei km 202,852, RF Münster nicht eingehalten. Bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h wurde statt des nötigen Abstandes von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 21,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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