Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift
um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät PoliScan F 1 HP und Foto 78 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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