Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Dresden, auf der Ullersdorferlandstraße, aus Richtung Ullerdorfer Platz, in Ri. Forststr. um 28 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Multanova digital mit Frontfoto ergab 58 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörung

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