Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 25.12.2015 in Gersfeld, Rhön, Altenfeld, auf der B 279, Fuldatalstraße/Bergstraße in Richtung Fulda um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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