Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77694, Gem. Kehl, auf der B 28, vor Zufahrt Neumühl, Fahrtrichtung Kehl die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 36 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 116 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Kehl übersandte Formblatt Anhörung

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