Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Grafschaft, auf der BAB 61, km 178,070, Gem. Grafschaft, FR Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Abstandsmessung,Videobandaufzeichnung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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