Der Abstandsverstoß erfolgte in Dülmen, auf der A 43, bei km 71,660, RF Münster. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS-Messung

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandte Formular Anhörung

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