Rotlichtverstoß wurde in Leipzig, Einmündung Merseburger Straße / Lützner Straße begangen. Beweismittel: Messung mit stationärer Anlage TPH-III mit Foto.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Anhörungsbogen
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