Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Karlsruhe, (260), Durlacher Allee ( B 10 ), Höhe Weinweg, Ri. Ostring missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Lasergerät mit Foto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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