Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 159 km/h der erforderliche Abstand von 79,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 3, bei km 85,187, in FR Köln unterschritten. Der Abstandsverstoß wurde gemessen mit Verkehrskontrollsystem VKS3, betrug der Abstand 31,00 m und somit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr
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