Der Abstandsverstoß erfolgte am 25.05.2016 in der Gemarkung Rivenich, auf der BAB 1, bei km 119,1, FR Trier. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 15,59 m und damit weniger al s3/10 der halben Tachowertes. Beweismittel: Brückenabstandsmessung, Foto
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat,  § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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