Der erforderliche Abstand wurde in Unterpleichfeld, auf der A 7, Ri. Füssen/Reutte, Abschnitt 240, km 3,028 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 68,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videobandaufzeichnung, Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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