Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h der erforderliche Abstand von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Rieste, auf der BAB 1, in Höhe km 202,852, RF Münster unterschritten. Der Abstandsverstoß wurde gemessen mit Verkehrskontrollsystem VIDIT, betrug der Abstand 21,00 m und somit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.5.1 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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