Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bielefeld, BAB A 2, bei km 337,500, RF Dortmund nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0 mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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