Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12524, Berlin, auf der BAB 113 Süd, zw. Tunnel Rudower Höhe und Tunnel Altglienicke Süd die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 94 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 14 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin

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