Der Abstandsverstoß erfolgte in Schnelldorf, auf der A 7, Ri. Füssen, Abschnitt 440, km 2.895. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 154 km/h der erforderliche Abstand von 77,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 32,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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