Am 28.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Hamburg auf der BAB 1, km 156, Rtg. Süden, OT-Nr. 136 um 31 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Die Messung Lasergerät ergab111 km/h, Beweismittel: Messgerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg

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