Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Geisingen, auf der BAB 81, km 698,570, Stuttgart – Singen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 162 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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