Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Salzuflen, auf der L 712 n, Ostwestfalenstraße, FR Bielefeld, bei der Auffahrt A 2- Ostwestfalen-Lippe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax Traffiphot S mit Smart-Camera

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Lippe übersandt.

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