Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Lüneburg, B 4 / B 209, Abschnitt 765, Station 1,32, FR Soltau / Uelzen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 133 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Traffiphot S,Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandt.
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