Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Samtal, auf der A 1, Gemarkung Salmtal, FR Koblenz, bei km 113,9 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 122 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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