Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, B 27, stadtauswärts, 200 m vor Ausfahrt Möhringen-Ost, Ri. Autobahn 8 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 106 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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