Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Nord, auf der Heilbronner Straße 293, stadteinwärts, in Richtung Pragsattel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 72 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Sensormessung mit Messgerät ES3.0 und Frontfoto Bußgeldverfahren wurde eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung
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