Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Saarbrücken-Güdingen, auf der A 6, vor AS Fechingen, Rtg. Mannheim um 38 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Einseitensensormessverfahren mit Messgerät ES 3.0, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland
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