Der Abstandsverstoß erfolgte in Allershausen, auf der A 9, München, Ab. 1040, bei km 7,988 . Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h der erforderliche Abstand von 70,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video,Foto

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung

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